Raum für Dich
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für NEON, Oberbadgasse 2, 69117 Heidelberg.
Stand: 18. Januar 2023
1. Vertragspartner
Vertragspartner für das NEON ist Dominique Facciorusso als Vermieter und dem Mieter bzw. der Mieterin der Location. Der Vermieter vermietet an den Mieter im NEON – Oberbadgasse 2, 69117 Heidelberg einen Raum für unterschiedliche, gemeinsam zu bestimmende Nutzung und Dauer.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von NEON, die diese gegenüber ihren Vertragspartnern im Rahmen der Leistungen erbringt. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters bzw. der Mieterin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich (im schriftlichen Angebot) zu. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform, ebenso wie die Aufhebung des Erfordernisses der Textform selbst.
2. Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Vermieters ist die Bereitstellung eines Raums am Standort Oberbadgasse 2, 69117 Heidelberg, im Rahmen eines abgeschlossenen Nutzungs- bzw. Mietvertrags.
Grundvoraussetzung für die Nutzung der aufgelisteten Leistungen ist der Abschluss eines Nutzungs- bzw. Mietvertrags. Tarife variieren je nach Nutzung.
3. Besonderheiten des Mietobjekts
Das NEON befindet sich in einem historischen Haus und steht unter Denkmalschutz, auch im Innenbereich. Aus diesem Grund sind jegliche Veränderungen und Beschädigungen des Raums im Gesamten sowie der Fenster, Türen, Wände, Balken und Holzverkleidungen (Lamperien) im Speziellen ausdrücklich verboten. Es dürfen keine selbst mitgebrachten elektrischen Geräte ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters im NEON genutzt werden. Im Nassbereich ist darauf zu achten, dass die Wände nicht feucht werden. Generell ist mit Kerzen und Wasser vorsichtig umzugehen. Kerzen benötigen stets einen sicheren Halter oder ein Glasgefäß, damit sich auf dem Untergrund keine Brandspuren oder Feuer entwickeln können. Alle Fenster sind beim Verlassen des Raumes zu schließen. Die weiße Eingangstür zum NEON ist bei Inbetriebnahme der Heizung immer geschlossen zu halten, um keine unnötigen Heizkosten zu erzeugen. Die äußere hölzerne Haustür (Eingang in das Haus selbst) ist stets geschlossen zu halten, außer es wurde mit dem Vermieter ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Beim Verlassen des Hauses ist darauf zu achten, dass die innere Ladentür sowie die äußere Hauseingangstür auch wirklich geschlossen ist. Sollte der Raum für einen längeren bzw. regelmäßigen Zeitraum gemietet werden, ist darauf zu achten, die äußere Haustür beim Verlassen des Mietobjekts stets abzuschließen.
4. Die Laufzeit der Mitgliedschaft
Die Laufzeit der Nutzung ist gemeinsam und vertraglich festzuhalten. Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit ausgesprochen werden. Die Kündigung kann formlos, muss aber schriftlich per E-Mail an den Vermieter erfolgen.
5. Die Beantragung der Nutzung
Die Beantragung der Nutzung erfolgt digital über das Anfragefeld auf der Startseite oder per E-Mail an info@small-but-neon.com. Nach Eingang der Anfrage wird diese durch den Vermieter geprüft und es erfolgt eine Rückmeldung. Sollte der Mieter bzw. die Mieterin eine Besichtigung vorab wünschen, kann er über info@small-but-neon.com Kontakt zum Vermieter aufnehmen. Der Abschluss des Nutzungs- bzw. Mietvertrags erfolgt per E-Mail oder persönlich. Mit der Freigabe des Vermieters erhält der Mieter Zugang zu den o.g. Räumlichkeiten. Der Mieter bzw. die Mieterin verpflichtet sich bei Vertragsvereinbarung eine Zahlungsart anzugeben. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Antrag auf Nutzung freizugeben. Eine Eingangsbestätigung des Antrags stellt keine Annahme dar.
6. Die Zahlungsvereinbarung
Die Tarifpreise werden nach Nutzungsanfrage eruiert. Wir behalten uns vor, die Preise der Nutzung anzupassen. Sollte eine Tarifanpassung stattfinden, wird der Mieter darüber vorher in Kenntnis gesetzt. Ein Anspruch auf Preisnachlass ist ausgeschlossen. Die genannten Preise sind Euro-Preise (einschl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
Der Mieter bzw. die Mieterin ermächtigt den Vermieter zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Vermieter infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines unbegründeten Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils vorschüssig fällig; eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Entscheidend dabei ist die Wertstellung der Zahlung. Kommt der Mieter bzw. die Mieterin in Zahlungsverzug, hat er dem Vermieter Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Im Falle von ausnahmsweise befristeten Verträgen ist die Zahlung (wie unter § 6 Abs. 4) in Gänze vor Beginn des Vertrages zu leisten. Der Vermieter behält sich vor für überlassene Sachen wie Sachgegenstände/Schlüssel/Zugangskarten oder Schließfächer eine nicht verzinste Kaution zu erheben.
7. Öffnungszeiten
Der Mieter bzw. die Mieterin hat von 9 bis 24 Uhr Zugang zum Raum. Ein Zugang darüber hinaus erfolgt nur nach voriger Absprache und ist ggf. mit zusätzlichen Kosten für den Mieter bzw. die Mieterin verbunden. Der Vermieter darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit den Mietern, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Mieters bzw. der Mieterin und keiner Fristsetzung. Der Mieter bzw. die Mieterin ist verpflichtet, den Raum für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche aus Versäumnissen resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Mieter bzw. die Mieterin das Nutzungsentgelt nicht mindern.
8. Ausstattung
Zur Grundausstattung des Raumes zählen: WLAN, zwei große Tischen (je 1,80 m x 1 m), 8 Hocker, 3 Bänke, ein Maxi-Whiteboard (1,80 m x 1,20 m), eine separate Kaffeeküche inkl. großem Kühlschrank (240 L), Kaffeevollautomat, Wasserkocher, Wassersprudler, Teekannen, Gläser (Wasser, Wein/Sekt, Latte) und Tassen. In der Kaffeeküche ist zudem ein Waschbecken inkl. Hand- und Geschirrhandtuch sowie eine Sitzgelegenheit zum Kaffeetrinken vorhanden. Es gibt auch einen separaten WC-Raum, der von der Kaffeeküche aus zugänglich ist.
Zusätzlich können folgende Posten gegen Aufpreis hinzu gebucht werden: Hochwertiges handgemachtes Keramikgeschirr (nachhaltig hergestellt in Portugal, geeignet für Brunch/ Lunch/ Dinner), Silberbesteck, vintage Servier- und Kuchenplatten, zwei 8-Liter-Getränkespender, Leinentischdecken, zwei moderne Stehtische der Marke HAY inkl. 2 Barhocker, Lichterketten, Beamer, Flipcharts, Metaplanwand und Moderationskoffer.
9. Standort
Der Raum befindet sich in der Oberbadgasse 2, 69117 Heidelberg. Das NEON ist gut angebunden und leicht zu erreichen, etwa über den öffentlichen Nahverkehr (ab Hbf 10-15 Min.). Für Anreisende mit dem Auto wird eines der umliegenden Parkhäuser (z.B. P12 und P13) empfohlen. Das Parken in der Altstadt ist nur den Anwohner*innen gestattet. Alternativ gibt es hier Informationen zum (kostenlosen) Parken in Heidelberg.
10. Kündigung des Miet- bzw. Nutzungsverhätlnisses
Der Antrag auf Kündigung muss bis spätestens 1 Monat vor Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit per E-Mail an info@small-but-neon.com eingegangen sein, damit die Kündigung wirksam wird. Eine Kündigung erfolgt in Textform.
11. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter behält sich vor, das Miet- bzw. Nutzungsverhältnis des Mieters aus wichtigem Grund zu kündigen. Dies können z.B. bestehende Sicherheitsrisiken oder Schäden sowie Probleme und Auseinandersetzungen mit den anderen Mietern sein. Der Mieter bzw. die Mieterin erhält in diesem Fall seine Nutzungs-/Mietgebühr (ggf. anteilig) zurückerstattet. Für weitere daraus entstehende Schäden ist der Vermieter nicht haftbar zu machen.
12. Untersagung der Nutzung
Bei Nichteinhaltung der Hausordnung bzw. groben Verstößen seitens des Mieters bzw. der Mieterin, wie z.B. Zahlungsrückstand, vertragswidriger Gebrauch, Sachbeschädigung und Diebstahl, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Nutzung des Raumes sofort zu untersagen und ggf. eine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten.
13. Sicherheitsleistung (Kaution)
Eine Kaution ist nur nach Absprache zu zahlen.
14. Benutzung des Raumes
Der Mieter darf die Räume nur für die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten nutzen. Der Mieter bzw. die Mieterin haftet für seine*ihre Gäste und hat Sorge zu tragen, dass der Raum und die Nachbarschaft durch seine*ihre Gäste nicht beeinträchtigt werden. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
15. Übergabe der Mieträume
Der Mieter bzw. die Mieterin erhält vor Ort Zugang zu den Mieträumen und erklärt sich durch die Annahme der AGB´s haftbar für die Gegenstände innerhalb des Raumes im Zeitraum seiner Nutzung. Alle Türen müssen nach Benutzung verschlossen bzw. abgeschlossen werden.
Der Mieter verlässt die Räume so wie vorgefunden: aufräumen, Fenster schließen, leere Flaschen in die Getränkekästen stellen, Müll entsorgen sowie Licht ausstellen.
16. Hausordnung
In den Räumen gilt absolutes Rauchverbot! Ungewöhnliche Vorkommnisse sollten dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Dies können z.B. sein: Fenster/Türen/Heizkörper defekt, Internet & Stromausfall, verdächtige Person hält sich im Gebäude auf etc.
Der Mieter bzw. die Mieterin verpflichtet sich, ordnungsbehördliche und sonstige Auflagen einzuhalten und den Vermieter von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen und erklärt sich mit den vorliegenden AGB´s einverstanden.
17. Umgang mit Material und Equipment
Der Mieter verpflichtet sich zu einer materialschonenden und vorsichtigen Umgangsweise mit dem zur Verfügung gestellten Material und Equipment. Der Mieter hat das Equipment sorgsam zu behandeln, regelmäßig die Anzeigen zu prüfen sowie das Equipment ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Das Rauchen in der Umgebung des Equipments ist verboten. Die Mitnahme von Tieren ist mit dem Vermieter abzuklären. Der Mieter bzw. die Mieterin ist dazu verpflichtet, alle elektronischen Geräten vor dem Verlassen den Raumes auszuschalten.
18. Verbotene Nutzung
Dem Mieter ist es strengstens untersagt, eigenmächtig Treffen und Veranstaltungen im Raum mit externen Personen ohne Genehmigung des Vermieters abzuhalten (s. Punkt 15). Die Ausübung handwerklicher Dienstleistungen sowie die Nutzung von Gegenständen, die der Gefahrenordnung unterliegen, sind ausgeschlossen.
19. Anweisungen
Der Mieter verpflichtet sich, den Anweisungen des Vermieters Folge zu leisten, sofern damit keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der Mieter bzw. die Mieterin erklärt sich einverstanden, dass ein achtvoller Umgang mit den anderen Mietern im Haus ein essentieller Bestandteil zur Nutzung des Raumes ist. Der Vermieter behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen des Mieters Vermahnungen auszusprechen.
20. Haftung
Durch Eigenverschulden hervorgerufene Schäden (z.B. Verschütten von Kaffee, Bier, o.Ä., Schäden im Boden / an der Wand, Tür, Fenster etc.) haftet der Mieter bzw. die Mieterin. Ebenso haftet der Mieter bzw. die Mieterin für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung verursacht werden. Der Mieter bzw. die Mieterin haftet nicht für Verschleißschäden (z.B. Abnutzung von Sitzgelegenheiten und Tischen).
Für Gegenstände, die in den Raum mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass das NEON an ausgewählten Tagen nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Vermieter haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände.
Für schadhafte Verwendung des Internetzugangs haftet der Mieter bzw. die Mieterin. Der Mieter bzw. die Mieterin haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er das Material und Equipment des Vermieters beschädigt, entwendet oder während seiner Nutzung Gegenstände abhandenkommen oder er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt. Insbesondere hat der Mieter bzw. die Mieterin das Equipment in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters bzw. der Mieterin erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Mietausfallkosten und zusätzliche Verwaltungskosten. Der Mieter bzw. die Mieterin haftet dem Vermieter gegenüber in voller Höhe für Schäden, die sich aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Nichtbeachtung der AGBs und der gesetzlichen Vorschriften ergeben. Der Mieter bzw. die Mieterin haftet ebenso für das Handeln der von ihm benannten Berechtigten und übernimmt sämtliche aus ihrer Nutzung entstehende Kosten als eigene Schuld.
21. Versicherungen
Der Mieter bzw. die Mieterin verpflichtet sich, vor der Nutzung des Raumes, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
22. Unfälle und Schäden
Der Mieter bzw. die Mieterin ist verpflichtet, Schäden am Equipment, insbesondere Schäden, die bei der Weiternutzung des Equipments zusätzliche Schäden am Equipment hervorrufen könnten, unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter bzw. die Mieterin haftet für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen ergeben.
23. Elektronische Kommunikation
Der Mieter bzw. die Mieterin stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann.
24. Alternative Streitbelegung
Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
25. Vertragssprache
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
26. Schlussbestimmungen
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
27. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall gilt jeweils das als vereinbart, was den beabsichtigten wirtschaftlichen der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am ehesten erreicht und dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Falls dieser Vertrag Lücken aufweist, gilt diejenigen Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
28. Datenschutz
Die Daten des Kunden werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Mitgliedschaft einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert. Zur Bestellabwicklung der Buchung werden Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten, E-Mail-Adresse sowie Daten im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandats des Kunden benötigt. Die personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten. Wir behandeln diese Informationen vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter, ausgenommen an Partnerfirmen, welche die Daten zur Abwicklung der Nutzung benötigen. Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass die Zugänge zu den Räumen Kameraüberwacht sind. Ergänzend wird auf die Datenschutzrichtlinien verwiesen.